Bibliographische Daten, geprüft anhand der Auszüge aus dem amtlichen schweizerischen Register (Swissreg — Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, Auszüge vom 18.04.2007), die in den Archiven aufbewahrt werden. Die Faksimiles sind Patentdokumente, von Natur aus öffentlich.


Über die Erfindung selbst hinaus markieren die von Alfred Tomatis hinterlegten Patente die materielle Geschichte des elektronischen Ohres. Ihre Abfolge zeichnet einen Werdegang: Von einem zunächst als therapeutisch gedachten Apparat gelangt man zu einem audio-vokalen Integrator, sodann zu Vorrichtungen zur Erziehung des Hörens, schließlich zu Anwendungen, die auf das Erlernen von Sprachen gerichtet sind. Die amtlichen Titel, nüchtern und juristisch, sagen auf ihre Weise diese Entwicklung aus.

Chronologische Tabelle der Patente

Die Ordnung folgt dem Prioritätsdatum (erste Hinterlegung), das die zeitliche Priorität der Erfindung kennzeichnet; das Erteilungsdatum, oft weit späteren Datums, ist gesondert angegeben.

PrioritätPatent-Nr.Amtlicher TitelErteiltErfinderAmtliches Dokument
04.03.1975 (FR)CH 599785Installation à but thérapeutique permettant d’agir sur l’appareil sensible périphérique d’un sujet au moyen de sons ou de vibrations31.08.1977A. TomatisGoogle Patents
19.07.1978 (FR)CH 631853Appareil intégrateur audio-vocal31.08.1982A. TomatisGoogle Patents · Faksimile
08.02.1980 (CA)CH 650606Dispositif et procédé pour l’éducation de l’audition d’un patient31.07.1985A. TomatisGoogle Patents · Faksimile
20.05.1983 (FR)EP 0127534Appareil d’entraînement à la pratique d’une langue maternelle ou étrangère, en vue de son assimilation intégrale16.01.1991A. TomatisGoogle Patents · Faksimile
31.01.1991 (FR)EP 0523222 / WO 92/14229Procédé et appareil pour l’enseignement des langues07.01.1998D. Cavé & M. Bongiorno (Tomatis International)Google Patents · Faksimile

Alle diese Patente sind heute gemeinfrei geworden, nach Ablauf der maximalen Schutzdauer (gestaffelte Löschungen zwischen 1995 und 2002). Jedes Dokument ist online in den öffentlichen Registern einsehbar (Google Patents / Espacenet). Zahlreiche nationale Entsprechungen (FR, US, JP, MX, DE, ES, IT, GB, BE …) derselben Erfindungen bestehen ebenfalls — zum Beispiel die amerikanischen Patente US 4212119 („Audio-vocal integrator apparatus") und US 5362240 („Method and apparatus for the teaching of languages").

Vereinfachte technische Beschreibungen

1975 — Der therapeutische Apparat (CH 599785)

Das erste Patent dieser Reihe schützt eine therapeutische Installation, die auf den „appareil sensible périphérique" des Subjekts einwirkt — das Ohr und, weiter gefasst, die sinnliche Aufnahme — mittels Tönen und Vibrationen. In die Therapeutik eingeordnet (IPC A61F-011/04), formalisiert es den klinischen Gebrauch der Vorrichtung: nicht ein bloßer Hörapparat, sondern ein Instrument, das dazu bestimmt ist, durch den Klang auf das Subjekt einzuwirken.

1978 — Der audio-vokale Integrator (CH 631853)

Das ist der Kern der Erfindung: das elektronische Ohr im eigentlichen Sinne, hier bezeichnet als „audio-vokaler Integrator-Apparat". Der Begriff Integrator ist treffend: Der Apparat wirkt auf die Schleife, die das Ohr mit der Stimme verbindet. In die Akustik/Elektroakustik eingeordnet (IPC H04R-025/00), setzt er das charakteristische Prinzip der Methode um — die Umschaltung zwischen zwei Filterwegen, die das Hören anregt und schult, indem sie abwechseln lässt, was das Ohr wahrnimmt.

1980 — Die Erziehung des Hörens (CH 650606)

Dieses Patent, ausgehend von einer kanadischen Priorität hinterlegt, schützt eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Erziehung des Hörens eines Patienten. Das Vokabular verschiebt sich von der Therapie zur Erziehung: Es geht nicht mehr allein darum zu heilen, sondern das Ohr zu schulen — eine Formulierung, die die künftigen pädagogischen Anwendungen ankündigt.

1983 — Das Erlernen der Sprachen (EP 0127534)

Die sprachliche Wende ist ausdrücklich: Der Apparat wird nunmehr als ein Instrument zur Schulung in der Praxis einer Mutter- oder Fremdsprache, im Hinblick auf deren vollständige Aneignung, dargestellt. In den Unterricht eingeordnet (IPC G09B), überträgt es das Prinzip des elektronischen Ohres auf das Gebiet des Lernens: das Ohr darauf vorzubereiten, die einer Sprache eigenen Frequenzen wahrzunehmen, um deren Erwerb zu erleichtern.

1991 — Das Lehrverfahren (EP 0523222 / WO 92/14229)

Das letzte der Reihe, dieses Patent — hinterlegt von den Ingenieuren von Tomatis International (Dominique Cavé und Marc Bongiorno) und nicht von Tomatis selbst — schützt ein Verfahren und einen Apparat für den Sprachunterricht. Es markiert den Übergang von der durch den Menschen getragenen Erfindung zu einer Unternehmenstechnologie, fortgeführt und industrialisiert nach ihrem Begründer.